Wir sind keine Schwarzmaler ;-)

Steuer-Spar-Tipp

Bei Erhaltungs-, Modernisierungs- oder Renovierungsmaßnahmen im Privathaushalt können Sie über eine Steuerentlastung 20% der Kosten einsparen (bis maximal 1.200 Euro).

Voraussetzungen für den Erhalt des Steuerbonus sind:

  • eine Handwerkerrechnung mit ausgewiesener Mehrwertsteuer
  • Arbeitskosten sollten auf der Rechnung separat ausgewiesen sein, auch eine prozentuale Aufteilung ist zulässig
  • der Rechnungsbetrag muss auf das Konto des Malerbetriebes überwiesen worden sein
  • der Nachweis der getätigten Zahlung muss durch einen Beleg des Kreditinstitutes in Form einer Überweisung bzw. über einen Kontoauszug erfolgen (keine Barzahlungen)

Klären Sie mit Ihrem Handwerker unbedingt vor der Auftragserteilung, ob bzw. dass eine aufgeschlüsselte Rechnung (den Voraussetzungen des § 35a EStG entsprechend) erforderlich ist.


Weitere Informationen erhalten Sie unter 

www.steuer.de/haushaltsnahe-dienstleistungen »