Bei Erhaltungs-, Modernisierungs- oder Renovierungsmaßnahmen im Privathaushalt können Sie über eine Steuerentlastung 20% der Kosten einsparen (bis maximal 1.200 Euro).
Voraussetzungen für den Erhalt des Steuerbonus sind:
Klären Sie mit Ihrem Handwerker unbedingt vor der Auftragserteilung, ob bzw. dass eine aufgeschlüsselte Rechnung (den Voraussetzungen des § 35a EStG entsprechend) erforderlich ist.
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