Steuertipps
Wir sind keine SCHWARZMALER!Schöner wohnen und Steuern sparen - mit Peter Stock Malermeister
Bei Erhaltungs-, Modernisierungs- oder Renovierungsmaßnahmen im Privathaushalt können Sie über eine Steuerentlastung 20% der Kosten einsparen (bis maximal 1.200 Euro).
Voraussetzungen für den Erhalt des Steuerbonus sind:
- eine Handwerkerrechnung mit ausgewiesener Mehrwertsteuer
- Arbeitskosten sollten auf der Rechnung separat ausgewiesen sein, auch eine prozentuale Aufteilung ist zulässig
- der Rechnungsbetrag muss auf das Konto des Malerbetriebes überwiesen worden sein
- der Nachweis der getätigten Zahlung muss durch einen Beleg des Kreditinstitutes in Form einer Überweisung bzw. über einen Kontoauszug erfolgen
Weitere Informationen erhalten Sie unter:
» www.farbe.de